Personenstandsgesetz

Personenstandsgesetz Ein Personenstandsgesetz ist eine rechtliche Tatsache, die durch ein amtliches Dokument beglaubigt wird, gemäß den gesetzlichen Anforderungen ausgestellt wird, Rechtskraft hat und zum Schutz der Rechte und Interessen von Bürgern und juristischen Personen verwendet werden kann. Hierbei handelt es sich um besonders wichtige Dokumente, die alle Informationen über die Ehe oder Scheidung, die Geburt eines Kindes, die Adoption eines Kindes, die Erbschaft von Vermögen und andere Informationen zum Personenstand von Personen enthalten. Um diese Dokumente zu erstellen, müssen eine Reihe gesetzlich festgelegter Regeln und Verfahren eingehalten werden.

Welche Unterlagen müssen bei der Geburt eines Kindes erstellt werden? Eine Personenstandsurkunde über die Geburt eines Kindes muss beim Standesamt eingetragen werden, wenn folgende Unterlagen vorliegen (Artikel 25 des Bundesgesetzes vom 15 , 1997 Nr. 143-FZ „Über Personenstandsgesetze“):

- eine Erklärung beider Eltern oder Erziehungsberechtigten; - ein Dokument, das die Ehe oder eine inoffizielle Ehe bestätigt, falls vorhanden;

Bescheinigung über die Anerkennung der Vaterschaft – ein ärztliches Attest, aus dem hervorgeht, dass die Geburt stattgefunden hat (wenn die Entbindungsklinik die Entbindung im Rahmen eines Vertrags durchführt); - Bescheinigung über das Fehlen sexuell übertragbarer Krankheiten bei Mutter und Vater; - Reisepass oder anderes Dokument zur Identifizierung eines Elternteils oder Erziehungsberechtigten sowie ein der Person ausgestelltes Dokument zur staatlichen Registrierung der Ehe. Es ist zu beachten, dass die Unterlagen zur Geburtseintragung sowohl gemeinsam als auch getrennt von Vater, Mutter und Erziehungsberechtigten eingereicht werden können. Im letzteren Fall ist die Vorlage einer notariell beglaubigten Erklärung des zweiten Elternteils erforderlich, aus der hervorgeht, dass dieser mit der einmaligen Antragstellung beim Standesamt einverstanden ist. Außerdem ist eine Erklärung über die Verpflichtung zur Vorlage eines Dokuments für das ungeborene Kind erforderlich.