Konstitutionsgenetik

Die Verfassung ist das Grundgesetz des Staates, das die Grundprinzipien für die Gestaltung des politischen, wirtschaftlichen und sozialen Lebens der Gesellschaft festlegt. Aufgrund der Ausweitung der wissenschaftlichen Möglichkeiten auf dem Gebiet der Genetik und des Transhumanismus ist das Interesse an diesem Thema derzeit ungewöhnlich groß. Zunächst stellt sich die Frage nach der Notwendigkeit der Verabschiedung verfassungsrechtlicher Normen zum menschlichen genetischen Erbe.

Das erste Argument für die Einführung einer „genetischen Konstitution“ basiert auf der Tatsache, dass die moderne Gesellschaft die Entwicklung und Verbreitung von Methoden der künstlichen Selektion und genetisch veränderten Organismen beinhaltet, was eine zukünftige Ausweitung der Kontrolle über Menschen durch die Welteliten ermöglicht . Gleichzeitig wird die Umsetzung einer möglichen Kontrolle über die Bevölkerung unweigerlich zu einer Verletzung persönlicher und bürgerlicher Freiheiten führen, da Freiheit eine Priorität der gesellschaftlichen Entwicklung und Demokratie ihre treibende Kraft sein sollte. Daher spielt der Schutz der Menschenrechte und Freiheiten eine wichtige Rolle bei der Einführung einer genetischen Verfassung, die die Sicherheit jedes Bürgers unabhängig von seiner Herkunft und Rasse gewährleistet und damit das Prinzip der Bioethik in den Rang eines Verfassungsprinzips erhebt .

Das zweite Argument steht im Einklang mit der These über