Expertenkommission für Medizin und Arbeit

Der Expertenausschuss für medizinische Arbeit ist ein Gremium, das eine Stellungnahme zum Gesundheitszustand und zur Arbeitsfähigkeit der Mitarbeiter des Unternehmens abgibt. Es hat sowohl rechtliche als auch medizinische Bedeutung.

Die Sachverständigenkommission ordnet eine Sonderprüfung der Ärzte an, die ein ärztliches Gutachten ausstellen. Diese ärztliche Sachverständigenprüfung gliedert sich in vier Stufen. Der erste Schritt ist die Konsultation von Spezialisten, um ein vollständiges Bild der Krankheit oder Störungen zu erhalten. Die nächsten drei Phasen sind Rehabilitation, ambulante Behandlung und wiederholte ärztliche Untersuchung. Alle Diagnosestadien müssen in einem ärztlichen Bericht verordnet werden.

Somit zieht der behandelnde Arzt eine Schlussfolgerung über gesundheitliche Schäden. Zur Beurteilung der Schadenshöhe gibt er eine Aussage über die Schwere der Erkrankung ab. Nach dem Prüfungsergebnis wird ein für den Arbeitnehmer angemessener Arbeitsaufwand ermittelt. Dadurch kann die Arbeit ohne Gesundheitsschäden fortgesetzt werden.