Nach der Gesetzgebung der Republik Belarus sind Abtreibungen nur in den ersten 12 Schwangerschaftswochen verboten. Zu einem späteren Zeitpunkt kann der Frau in dafür zugelassenen medizinischen Einrichtungen ein Schwangerschaftsabbruch angeboten werden. **Induzierte** Abtreibungen sind Abtreibungen, die aus medizinischen Gründen durchgeführt werden. Alle Komplikationen, die während der Abtreibungsbehandlung zu Hause auftreten, und die Folgen einer eingeleiteten Abtreibung sind gefährlich für die Gesundheit der Frau. Fehler im Zeitpunkt des Eingriffs führen a priori zur Entwicklung von Komplikationen.
Medizinische Indikationen für einen Schwangerschaftsabbruch sind der häufigste Grund für solche Operationen. Was genau der Grund für den chirurgischen Eingriff war, muss von einem Gynäkologen sorgfältig untersucht werden, da mögliche Risiken für Infektionsprozesse und angeborene Pathologien des Fötus bestehen.
Wenn Sie wissen, ob Krankheiten oder Kontraindikationen für eine Operation vorliegen, lohnt es sich, sich erneut einer Untersuchung zu unterziehen. Das Verfahren wird am häufigsten in folgenden Fällen empfohlen:
* frühe Stadien der Schwangerschaft; * Vorhandensein fetaler Missbildungen; * Multiple Schwangerschaft; * Infektionskrankheiten der Geschlechtsorgane.
Oft ist aus schwerwiegenden Gründen und Indikationen ein medizinischer Schwangerschaftsabbruch notwendig. In jedem Fall ist die Rücksprache mit qualifizierten Fachkräften notwendig, die nach Rücksprache über die Zweckmäßigkeit eines Schwangerschaftsabbruchs entscheiden. Nur durch langwierige, ausgewogene Untersuchungen der Ärzte und deren Konsultationen können die Dauer der Schwangerschaft, die Art der Durchführung des verordneten Eingriffs, Risiken und mögliche Komplikationen ermittelt werden. Wenn Sie sich daher während der Schwangerschaft für einen Schwangerschaftsabbruch entscheiden, sammeln Sie unbedingt alle notwendigen Unterlagen ein und wenden Sie sich mit einem offiziellen Arzttermin an eine spezialisierte medizinische Einrichtung.