**Prüfung** ist eine besondere Art von Tätigkeit, deren Ergebnisse besondere Schlussfolgerungen zu einem breiten Spektrum von Fragestellungen liefern. Das System der Landessachverständigenkommissionen dient dazu, viele komplexe Fälle mit Beteiligung juristischer Personen zu lösen, wenn spezielle Untersuchungen erforderlich sind.