Amt für Soziales und Recht

Das Amt für Sozial- und Rechtshilfe ist eine Abteilung der Geburtsklinik und Kinderklinik, deren Aufgabe es ist, Frauen in Fragen des Arbeitsschutzes, des Bezugs von Leistungen, Renten sowie bei der Lösung anderer sozialer und alltäglicher Probleme Rechtshilfe zu leisten.

Das Amt für Sozial- und Rechtshilfe ist ein wichtiger Bestandteil des Gesundheits- und Sozialschutzsystems. Es ermöglicht Frauen qualifizierten Rechtsbeistand, der für sie in verschiedenen Lebenssituationen sehr wichtig sein kann.

Im Sozial- und Rechtshilfebüro können sich Frauen zu Arbeitsrecht, Sozialversicherung, Rente, Wohnungsrecht und anderen Rechtsfragen beraten lassen. Sie können auch Unterstützung bei der Vorbereitung von Dokumenten für den Bezug verschiedener Sozialleistungen und Leistungen sowie bei der Lösung von Problemen im Zusammenhang mit Verletzungen von Arbeitsrechten und Sozialschutz erhalten.

Darüber hinaus kann das Sozial- und Rechtshilfebüro Frauen Informationen über die Möglichkeiten der Kredit- und Darlehensaufnahme, ihren Anspruch auf kostenlose medizinische Versorgung und andere Sozialleistungen geben.

Somit ist die Sozial- und Rechtshilfestelle ein notwendiger Bestandteil des Sozialschutzsystems für Frauen, der ihnen hilft, verschiedene rechtliche und soziale Probleme zu lösen und in verschiedenen Lebenssituationen die notwendige Hilfe zu erhalten.



Heutzutage bietet die Sozialhilfe verschiedene Arten sozialer Garantien und sozialer Unterstützung. Eine besondere Rolle spielen dabei Geburtskliniken und Standesämter. Mit ihrer Hilfe erhält eine Frau in einer schwierigen Lebenssituation die allererste Hilfe. Danach hat sie eine echte Chance, zumindest vorübergehend ein besseres Leben für sich und ihr Kind zu wählen, um aus der sozialen Sackgasse herauszukommen. In der Regel hilft eine solche Hilfe