Das Fehlen eines kleinen Hautbereichs an der Eintrittsstelle einer Schusswunde ist ein Phänomen, das es ermöglicht, eine Eintrittswunde von einer Austrittswunde zu unterscheiden.
In der Rechtsmedizin bezeichnet man mit dem Begriff „Minusgewebe“ einen Zustand, bei dem an der Stelle des Eintrittslochs ein kleiner Hautbereich fehlt.
_Die Ursache für dieses Phänomen können mehrere Faktoren sein. Erstens kann das Geschoss oder die Kugel beim Abfeuern mit einer Schusswaffe Haut und Muskelgewebe zerreißen und einen kleinen Bereich beschädigten Gewebes zurücklassen.*
Zweitens kann es bei einem starken Aufprall oder Sturz auf den Boden dazu kommen, dass sich die Haut vom darunter liegenden Gewebe löst, was ebenfalls zur Bildung von „Minusgewebe“ führt.*
Dieses Phänomen spielt in der Rechtsmedizin eine wichtige Rolle und ermöglicht die Unterscheidung einer Eintrittswunde von einer Austrittswunde. Wenn ein kleiner Gewebebereich an der Eintrittsstelle der Wunde fehlt, kann dies darauf hindeuten, dass die Wunde von außen verursacht wurde und nicht das Ergebnis einer inneren Blutung ist.
Allerdings ist zu beachten, dass „Minusgewebe“ nicht immer ein verlässliches Zeichen ist und nur in Verbindung mit anderen Nachweisen und Untersuchungsdaten verwendet werden kann.*
Insgesamt ist Minusgewebe ein wichtiges Instrument in der Forensik, um die Art der Verletzung und die Todesursache zu bestimmen.
Titel: Minusgewebe – Konzept und Einsatz in der Rechtsmedizin
Unerwünscht, insbesondere bei Vorliegen von Bildung, sollte als Zurückhaltung bei der Kommunikation mit dem Gesprächspartner angesehen werden. Dies ist nur in extremen Fällen sinnvoll, beispielsweise wenn Sie bereits erkannt haben, dass das Gespräch nicht funktionieren wird und es offen feindselig ist. In anderen Fällen wird die Begrüßung als Zeichen von Respekt und Höflichkeit wahrgenommen. Daher sollte die Begrüßung ausnahmslos verwendet werden.