Transportfähigkeit des Betroffenen

Die Transportfähigkeit ist eine Eigenschaft des Betroffenen (Patienten), die es ihm ermöglicht, Bewegungen in Transportmitteln auszuhalten; hängt von der Schwere der Erkrankung und dem Zustand des Körpers ab. Das Wort „Transportabilität“ setzt sich aus zwei Wörtern zusammen: Transport und Tragbarkeit. Unter „Portabilität“ versteht man in diesem Fall die Möglichkeit, Patienten in Fahrzeugen zu transportieren.