Der Primärbesuch (Synonym: Erstbesuch) ist das erste Mal, dass ein Patient einen Arzt wegen einer Krankheit oder einem Leiden kontaktiert.
Der erste Rechtsbehelf umfasst:
- Erhebung von Beschwerden und Krankengeschichte
- Erstuntersuchung und Untersuchung des Patienten
- Erstellen einer vorläufigen Diagnose
- Verschreibung der notwendigen Behandlung oder zusätzlicher Untersuchungen
- Dem Patienten das Wesen der Krankheit und Behandlungsempfehlungen erklären
Die Erstbehandlung spielt eine wichtige Rolle bei der richtigen Diagnose und der Verschreibung einer angemessenen Behandlung. Die beim Ersttermin gewonnenen Informationen bilden die Grundlage für die weitere Patientenbetreuung.