Apathischer Stupor in der griechischen Medizin Der Begriff erscheint erstmals in der 4. Auflage des Buches der Medizin des Hippokrates (ca. 460 v. Chr.), wo er von einem Arzt beschrieben wird, der den Patienten als eine Person ohne Willen beschreibt, „ohne inneres Feuer“.
Das apathische Syndrom ist das Ergebnis einer komplexen Abnahme der Motivationsreize und -handlungen als Folge verschiedener psychischer Traumata, emotionaler Belastungen, die bei Enzephalitis und in der Toxikologie auftreten.
Die Ursachen für apathischen Stupor können unterschiedlich sein. Die Ursachen der Pathologie können somatischer, psychologischer und sozialer Natur sein. Einige von ihnen:
1.Organische und Intoxikationskrankheiten des Gehirns. Dabei werden ausgeprägte Störungen des Gedächtnisses, des Denkens, der Sprache und des Verhaltens beobachtet. In diesem Fall verlieren die Patienten möglicherweise das Bewusstsein für die stattfindenden Ereignisse und befinden sich in einem erstarrten Zustand. Apathie wird oft von Wahnvorstellungen und Halluzinationen begleitet. Daher ist es wichtig, eine Differenzialdiagnose zur organischen Psychose durchzuführen. 2.Psychogener Stupor kann als Reaktion auf ein Ereignis oder einen Vorfall auftreten, der starke Gefühle und psychische Schmerzen hervorruft. In solchen Situationen wird die psychische Störung von negativen Gefühlen, Melancholie und Verzweiflung dominiert und die Gedanken werden eintönig und aussichtslos. 3. Posttraumatischer Stupor tritt bei Patienten auf, die einen starken emotionalen Schock erlebt haben, beispielsweise einen Brand, einen Terroranschlag, einen Unfall oder eine Naturkatastrophe. Der Mensch wird gleichgültig, es fällt ihm schwer, sich an gewöhnliche Lebenssituationen anzupassen, und die Bindung zu Familie und Freunden geht verloren. Die Manifestation der Apathie wird sowohl in der Kindheit als auch im Erwachsenenalter beobachtet, während Menschen mit einem ähnlichen Syndrom in tiefe Depressionen verfallen, auf ihre eigene Traurigkeit fixiert sind und keine Veränderung anstreben. Als Ergebnis der bestandenen Kommission werden sie einer von drei Behinderungsgruppen zugeordnet: Gruppe 1 wird für den vollständigen dauerhaften Funktionsverlust vergeben, Gruppe 2 für den Erhalt der Fähigkeit, sich selbständig zu bewegen. Gruppe 3 wird an berufsfähige Personen mit zusätzlicher Hilfe zu Hause vergeben.