Alterschronologisch

**Chronologisches Alter** ist das Alter, das durch das Alter einer Person bestimmt wird, das in Dokumenten eingetragen ist, die seine offizielle Bestätigung darstellen. Das heißt, das Alter kann nur nach Vorlage eines amtlichen Dokuments eines Mitarbeiters festgestellt werden, der befugt ist, es als Alter gemäß dem Kalenderalter zu bewerten. Wird häufig in Gerichtsverfahren und als Altersnachweis verwendet.

Das **chronologische Alter ist also das anhand amtlicher Dokumente dokumentierte Alter einer Person zu einem bestimmten Zeitpunkt**.