Im Falle einer großen Industriekatastrophe besteht die Hauptaufgabe darin: • rechtzeitige Benachrichtigung und Organisation des Schutzes der Arbeiter und Angestellten der Einrichtung sowie aller Bewohner, die in der Nähe der gefährdeten Bevölkerung leben; • Suche nach Opfern und deren medizinische Versorgung; • Lokalisierung und Löschung von Bränden; • Verhinderung und Begrenzung der zerstörerischen Auswirkungen von Faktoren, die eine Katastrophe begleiten. Bei der Beseitigung der Folgen einer Katastrophe sollten folgende Maßnahmen ergriffen werden: • den Einsturz oder die Verstärkung einsturzgefährdeter Gebäudestrukturen beseitigen; • Unfälle in Versorgungs- und Energienetzen beseitigen; • technologische Linien einrichten; • andere dringende Arbeiten ausführen. Bei chaotischer Ansammlung von Trümmern im Schutt, möglichem Einsturz einzelner Elemente beschädigter Bauwerke, Rauch- und Gasverschmutzung des Geländes besteht Lebens- und Verletzungsgefahr. Daher ist es wichtig, die Sicherheitsanforderungen einzuhalten: • Es ist verboten, unnötig durch die Trümmer zu laufen oder zerstörte Häuser und Gebäude zu betreten. • Es wird nicht empfohlen, sich in der Nähe von Häusern aufzuhalten und dort Arbeiten auszuführen, die einsturzgefährdet sind. • Sich nicht ohne Schutzausrüstung an am Boden liegende Stromleitungen nähern oder elektrische Geräte berühren; • Personen, die an der Beseitigung der Folgen eines Unfalls (Einsturz von Bauwerken, Beseitigung von Trümmern) beteiligt sind, müssen spezielle Kleidung aus dickem Stoff, geschlossene Schuhe, Segeltuchhandschuhe und Helme mit weichem Innenfutter tragen; • Personen, die Arbeiten in der Höhe ausführen, müssen über Sicherheitsgurte mit Ketten oder Seilen verfügen, um sie an zuverlässigen Teilen des Gebäudes oder der Kommunikation zu befestigen. • Der Bereich, in dem Notfallrettungsmaßnahmen durchgeführt werden, muss eingezäunt sein, Sicherheitskräfte und Beobachter müssen rechtzeitig postiert werden. • In der Nähe gefährlicher Orte müssen Plakate angebracht werden, die vor der Gefahr warnen. • Jeder, der an der Löschung und Beseitigung von Bränden beteiligt ist, wird mit Gasmasken und Schutzausrüstung ausgestattet.