Verletzung

Ein Bluterguss ist eine mechanische Schädigung der Weichteile, die nicht mit einer Verletzung ihrer Integrität einhergeht. Ein Bluterguss entsteht, wenn man von einem stumpfen Gegenstand getroffen wird oder auf eine harte Oberfläche fällt.

Am häufigsten sind Prellungen der Haut (Haut und Unterhautgewebe), der Muskeln und des Periosts (Vorderfläche des Unterschenkels, Schädelgewölbe). Die Hauptsymptome dieser Prellungen sind Schmerzen und Schwellungen an der Verletzungsstelle.

Der zum Zeitpunkt der Verletzung starke Schmerz lässt nach einigen Minuten merklich nach. Die Schwellung wird nicht sofort erkannt – manchmal erst 2-3 Tage oder später nach der Verletzung. Es geht mit einer Schwellung des verletzten Gewebes einher, bei schwereren Blutergüssen auch mit Blutungen aus geplatzten kleinen Blutgefäßen. Im letzteren Fall entsteht an der Verletzungsstelle ein Bluterguss und es kann sich ein Hämatom bilden.

Wenn die Schwellung zunimmt, können die Schmerzen wieder auftreten. Prellungen können zu einer vorübergehenden Beeinträchtigung lebenswichtiger Funktionen führen. Beispielsweise können bei einer schweren Prellung des Brustkorbs Atembeschwerden auftreten, eine Gehirnerschütterung des Kopfes kann zu einer Gehirnerschütterung oder Kompression des Gehirns durch ein Hämatom führen (siehe Schädel-Hirn-Trauma), eine Prellung des Bauches kann mit einer Gehirnerschütterung einhergehen innerer Bruch der Leber, des Darms usw.

Im Falle einer Prellung direkt nach einer Verletzung ist es zur Vorbeugung von Blutungen im Gewebe ratsam, an der Stelle der Prellung Kälte zu halten (Eis oder kaltes Wasser in der Blase, Kältelotion) und das verletzte Organ damit zu versorgen absolute Ruhe und Anlegen eines Druckverbandes.

Bei schweren Prellungen, insbesondere an Kopf, Brust, Bauch, begleitet von starken Schmerzen, einer Verschlechterung des Allgemeinzustandes, Übelkeit, Erbrechen oder anderen besorgniserregenden Symptomen sollte der Betroffene unverzüglich einem Arzt vorgestellt werden.

Sollten bereits nach einer leichten Verletzung anhaltende Schmerzen bestehen oder die Funktion des betroffenen Organs beeinträchtigt sein, ist ebenfalls die Rücksprache mit einem Arzt notwendig.

Die genaue Einhaltung der Sicherheitsregeln am Arbeitsplatz, in der Landwirtschaft, beim Sport und in Kindergruppen ist eine zuverlässige Möglichkeit, Prellungen vorzubeugen.



**Blutergüsse** gehören zu den Verletzungen, die durch die Bildung lokaler Blutungen und Schmerzen aufgrund von Prellungen, Verstauchungen oder Luxationen ohne sichtbare Schädigung der Haut gekennzeichnet sind.

Es gibt geschlossene und offene Prellungen. Offene Prellungen entstehen durch einen Schlag mit einem stumpfen Gegenstand oder einen fallenden Körper. Die am häufigsten beobachtete Weichteilprellung entsteht durch einen direkten Schlag (Verletzung von Boxern, Reitern usw.) oder einen Sturz aus großer Höhe (einschließlich eines Sturzes von einem Pferd). Im Gegensatz zu anderen Verletzungsarten (Bisse, Stromschläge etc.) bleibt die Haut im Moment des Aufpralls intakt, sodass nur subkutane Blutungen („Blutergüsse“) auftreten und die Schmerzen weniger ausgeprägt sind. Dadurch reißen kleine Gefäße und Blut sammelt sich zwischen der Haut und den darunter liegenden Geweben und Organen. Oftmals mit offenem Bluterguss, Verletzung