Durchführung einer künstlichen Beatmung bei Verdacht auf Kopf-, Nacken- oder Rückenverletzungen

Bei einem Autounfallopfer, das gestürzt ist, ins Wasser getaucht ist, bei Personen mit einer Sportverletzung oder bei starker mechanischer Belastung sollte das Vorliegen einer Schädigung des Kopfes, des Nackens oder des Rückens vermutet werden. In einer solchen Situation sollten beim Öffnen der Atemwege des Opfers die Bewegungen seines Kopfes und Halses auf ein Minimum beschränkt werden. Verwenden Sie in diesem Fall die Unterkieferstoßmethode ohne Kopfwurf anstelle der üblichen Kopfwurf- und Kinnhebemethode.