Die staatliche Registrierung der Geburt eines Kindes ist obligatorisch und notwendig, um seine Rechte zu schützen.
Der Antrag auf Geburt eines Kindes muss von den Eltern oder anderen befugten Personen innerhalb eines Monats nach der Geburt beim Standesamt am Geburtsort oder Wohnort gestellt werden. Gleichzeitig werden Dokumente vorgelegt, die die Tatsache der Geburt, die Identität der Eltern und des Antragstellers bestätigen.
Grundlage für die Geburtsanzeige ist eine ärztliche Bescheinigung über die Geburt oder eine Bescheinigung einer bei der Geburt anwesenden Person außerhalb einer medizinischen Einrichtung.
Bei der Anmeldung werden Angaben zu den Eltern, deren Staatsbürgerschaft, Nationalität (optional) gemacht. Name, Vorname und Vatersname des Kindes werden im Einvernehmen der Eltern oder auf Weisung der Vormundschaftsbehörde erfasst.
Auf Antrag wird eine Geburtsurkunde ausgestellt, die grundlegende Informationen über das Kind und seine Eltern sowie Registrierungsinformationen enthält.
Die Geburtenregistrierung gewährleistet die Rechte und Interessen des Kindes und muss daher rechtzeitig durchgeführt werden.