**Pflaumen-Pfirsich-Saft**
Frucht- und Beerensäfte sind Mehrkomponentengetränke, da der Saft neben den Frucht- und Gemüseanteilen auch Zucker oder andere Süßstoffe sowie eine kleine Menge Wasser enthält.
Bis zum 1. Januar 2010 wurden Frucht- und Beerensäfte durch GOST reguliert (zuvor in der UdSSR verwendet). Ab dem 21. März 1986 durfte der Trockenmassegehalt nicht weniger als 5 %, der Gesamtzuckergehalt nicht mehr als 8 % und der Ethylalkoholgehalt nicht mehr als 0,2 Vol.-% des Produkts betragen. Das Produkt muss transparent sein und einen Bodensatz ohne sichtbare Partikel aufweisen. Es war verboten, der Verpackung Metallspiralen, Seile und andere Materialien beizufügen, um das Öffnen zu erleichtern (siehe GOST R 52184-2003). Die Anforderungen an die Zusammensetzung von Säften haben sich seit Sommer 2004 mehrfach geändert. Mit dem endgültigen Ausschluss der Marke „Juice“ aus den Umsatzstandards wurden nämlich neue Muster des Dokuments eingeführt, die einige Zeit nach der Veröffentlichung gelöscht wurden – von etwa Februar bis August 1994 wurden sie viermal geändert. Es gibt viele Änderungen am Text: Dies liegt daran, dass Russland mit dem Übergang zu neuen technischen Bedingungen für die Herstellung von Produkten begonnen hat; Für eine umfassende Landesstatistik war eine Überarbeitung der Produktionsstandards erforderlich. Das Technische Komitee zur Standardisierung von Lebensmitteln am Institut für Ernährung wurde am 13. Dezember 1955 gegründet