Essenslager
Die ordnungsgemäße Lagerung von Lebensmitteln gewährleistet die Erhaltung ihres Nährwerts und ihres biologischen Wertes, schützt sie vor dem Verderben und ist auch für die Vorbeugung von Lebensmittelvergiftungen bakterieller Natur von großer Bedeutung.
Mikroorganismen, die diese Vergiftungen verursachen, können sich in Produkten, die in Innenräumen gelagert werden, stark vermehren; Gleichzeitig verändern Lebensmittel und Fertiggerichte, die mit Mikroorganismen und deren Stoffwechselprodukten (Toxinen) kontaminiert sind, ihr Aussehen und ihren Geschmack für einige Zeit nicht und erwecken so den Eindruck, harmlos und durchaus zum Verzehr geeignet zu sein.
Maßnahmen zur Verhinderung der Vermehrung von Mikroorganismen in Lebensmitteln beschränken sich auf die Lagerung im Kühlschrank, den Verkauf innerhalb der empfohlenen Zeitspanne und die Einhaltung der hygienischen und hygienischen Anforderungen an die Lagerbereiche.
Kälte verhindert die lebenswichtige Aktivität von Mikroorganismen und eine schnelle Anwendung verringert die Möglichkeit einer übermäßigen Ansammlung von Mikroorganismen und ihren Toxinen. Natürlich kommt es nicht immer zu einer Lebensmittelvergiftung, wenn gegen die Bestimmungen und sonstigen Lagerbedingungen verstoßen wird.
Es muss jedoch beachtet werden, dass sich eine Person, die gegen die Bedingungen der ordnungsgemäßen Lagerung verstößt, einer großen Gefahr aussetzt, da eine Lebensmittelvergiftung in der Regel schwerwiegend ist, mit schwerwiegenden Komplikationen verbunden ist und manchmal tödlich endet.
Die Lagerbedingungen und -fristen hängen von der Art des Produkts und der Art seiner Verarbeitung ab. Darüber hinaus sind die Lagerbedingungen in der Stadt ohne Kühlschrank ungünstiger als in ländlichen Gebieten, wo die Bewohner spezielle Räumlichkeiten (Unterböden, Gletscher etc.) für die Langzeitlagerung einrichten können.
Lagerung von Fertiggerichten. Viele Fertiggerichte (Brühen und erste Gänge in Fleisch-, Fisch- oder Pilzbrühe, zweite Gänge mit Fleisch, Geflügel, Fisch, gedünstetes Gemüse, Pilzgerichte, kalte Gerichte - Gelees, geliertes Fleisch und Fisch, Vinaigrettes, Salate usw Süßwaren mit Sahne) sind verderbliche Produkte.
Fleisch, Fisch, pilzstarke Brühen, gefrorene Abkochungen von gelierten Gerichten, Vinaigrettes und mit Butter, Sauerrahm oder Mayonnaise gewürzte Salate, Cremes sind ein guter Nährboden für Mikroorganismen, die sich darin sehr schnell vermehren. Daher sollten die aufgeführten Gerichte nach dem Abkühlen auf der unteren oder mittleren Schiene des Kühlschranks bei einer Temperatur von 4-6°C gelagert werden; Nach 4-6 Stunden Lagerung dieser Gerichte bei Raumtemperatur ist der Verzehr gefährlich.
Es ist zu beachten, dass erste und zweite Gänge nicht länger als 72 Stunden im Kühlschrank aufbewahrt werden können. Wenn Gerichte für die zukünftige Verwendung vorbereitet werden, sollten Sie vor dem Servieren nicht das gesamte zubereitete Gericht kochen oder in einer Pfanne erhitzen, sondern nur den Teil, der verkauft wird. Es muss jedoch berücksichtigt werden, dass bei jedem Kochen und Erhitzen Vitamine teilweise zerstört werden.
In diesem Zusammenhang wird nicht empfohlen, Lebensmittel in großen Mengen für die zukünftige Verwendung zuzubereiten. Gelierte Gerichte sollten nicht länger als 48 Stunden im Kühlschrank aufbewahrt werden, Gelees und Hauptgerichte mit Pilzen sollten innerhalb von 24 Stunden verkauft werden, Gebäck und Kuchen (zu Hause zubereitet oder im Geschäft gekauft) mit Eiweiß-Schlagsahne oder Obst-Finish kann im Kühlschrank nicht länger als 72 Stunden aufbewahrt werden, mit Buttercreme - 36 Stunden, mit Vanillesoße - 6 Stunden.
Bei der Lagerung von zubereiteten Lebensmitteln müssen die Hygienevorschriften strikt eingehalten werden: Aufrechterhaltung der Sauberkeit des Lagerbereichs, Lagerung in sauberen Behältern und Verpackungen, Vermeidung des Kontakts von zubereiteten Gerichten und ohne weitere Verarbeitung verzehrten Produkten (Wurst, Käse, Hüttenkäse usw.). ) mit Roh- und Halbfertigprodukten sowie kontaminierten Produkten (Gemüse usw.).
Lagerung von Fleisch, Fisch, Fleisch und Fischprodukten. Von den Fleisch- und Fischprodukten sind Halbfertigprodukte (mit Ausnahme von Knödeln, die eingefroren werden können) und Innereien (mit Ausnahme von Zunge, die wie normales Fleisch gelagert werden kann) am verderblichsten. Es besteht keine Notwendigkeit, Halbfertigprodukte für die zukünftige Verwendung zu kaufen und sie sollten nur in gelagert werden